Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle Lieferungen und Leistungen der AVANTIS medical GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
I. Angebote
1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Zu unserer vertraglichen Bindung bedarf es stets einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Abändernde oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform.
II. Preis, Liefermenge, Versand
1. Alle genannten Preise sind Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten. Die Kosten für Verpackung und Versand sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
2. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Ohne besondere Vereinbarung werden der Beförderungsweg und das Beförderungsmittel nach unserem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für eine Verfrachtung, gewährt.
III. Lieferzeit, Nachlieferungsfrist
1. Die Lieferfristen sind von uns verbindlich und annähernd anzugeben.
2. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle von durch uns nicht zu vertretenden Ereignissen, wozu auch Streik, Aussperrungen, Strom- und Wasserausfall, Ausfall von Lieferungen unserer Zulieferanten, Maschinenausfall, Brand, Krieg, Naturereignisse wie Pandemien und Transportschwierigkeiten zählen, soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung und Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dasselbe gilt auch, wenn die Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
3. Kommen wir aus anderen Gründen mit der Lieferung in Verzug, muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen bewilligen. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Tage. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferungsfrist gesetzt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an welchem uns die eingeschriebene Mitteilung des Käufers zugeht. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches oder einer Verzugsstrafe sind ausgeschlossen.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Wenn nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen nach Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Es gelten die auf Auftragsbestätigung und Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
2. Bei Zahlung nach vereinbarter Fälligkeit werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. I BGB zu Lasten des Käufers angesetzt. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, können wir für sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels Barzahlung oder Direktüberweisung in unserer Anwesenheit vor Ablieferung der Ware verlangen.
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit von uns bestrittenen Gegenforderungen aufzurechnen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Unsere Lieferungen, auch soweit sie bezahlt, aber noch beim Käufer vorhanden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen – und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum (Vorbehaltsware).
VI. Mängelrügen
1. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens der Lieferstelle.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich in Textform Anzeige hierüber zu machen. Die Frist zur Anzeige von erkennbaren Mängeln beträgt längstens drei Tage, gerechnet von dem Tage der Ablieferung an. Nach Ablieferung der Frist gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar waren.
3. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb der Frist gemäß Ziffer 2. nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung, spätestens aber drei Monate ab dem Tage der Ablieferung an zu rügen.
4. Eine Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen. Insbesondere ist Voraussetzung für unsere Haftung die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
5. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
VII. Gewährleistung und Haftung
1. Alle Angaben auf unserer Webseite, Produktinformationen und in unseren Katalogen über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten, erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und für die wir auch nach § 434 Abs. I Satz 3 BGB keine Haftung übernehmen. Der Besteller hat sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Besteller unsere Produkte in Verbindung mit Produkten anderer Hersteller einsetzen will.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, oder soweit der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend macht. Eine etwaige Haftung unsererseits für Personen- oder Sachschäden, insbesondere auch nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt hiervon unberührt.
3. Im Falle einer Mängelrüge ist vom Auftraggeber nachzuweisen, dass der Liefergegenstand infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegendenden Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
4. Für alle weiteren Ansprüche, insbesondere für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aus positiver Vertragsverletzung und aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie auch wegen etwaiger Folgeschäden wird unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine etwaige Haftung unsererseits für Personen- oder Sachschäden, insbesondere auch nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt hiervon unberührt.
5. Die Gewähr für Fremderzeugnisse wird nur insoweit übernommen, als von den Vor- bzw. Unterlieferanten Ersatz geleistet wird. Durch Werkstoff- oder Herstellungsfehler entstandene Mängel werden durch unsere Vorlieferanten nach deren Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung beseitigt. Wir verpflichten uns, im Falle nachgewiesener Mängel umgehend die Lieferanten zwecks Inanspruchnahme zu benennen.
6. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in zwölf Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Mönchengladbach.
2. Eine Änderung dieses Vertrags oder einer Warenbestellung bedarf der Schriftform und muss vom Käufer und dem Verkäufer oder in ihrem Namen unterzeichnet sein, um Gültigkeit zu erlangen.
3. Die Auslegung, Gültigkeit, Erfüllung oder Durchsetzbarkeit etwaiger Verträge oder dieser AGB sowie sämtliche daraus oder im Zusammenhang damit hervorgehenden Streitigkeiten oder Forderungen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Forderungen) unterliegen dem deutschen Recht und sind danach auszulegen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer und der Verkäufer erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte zu unterwerfen, die für den Verkäufer gilt.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellen, dass eine Bestimmung eines Vertrags oder dieser AGB (oder ein Teil einer solchen Bestimmung) ungültig, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung in dem erforderlichen Umfang als entfernt. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrags oder dieser AVB werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Sofern eine ungültige, nicht durchsetzbare oder unrechtmäßige Bestimmung eines Vertrags oder dieser AGB gültig, durchsetzbar und rechtmäßig sein sollte, wenn ein Teil dieser Bestimmung entfernt werden würde, so hat diese Bestimmung Geltung unter Vornahme möglichst geringfügiger Änderungen, die erforderlich sind, damit diese Bestimmung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist.
Mönchengladbach, im April 2021
AVANTIS medical GmbH
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